Warenmarkt
Alkoholische GetrĂ€nke und Spirituosen sind nicht gestattet. Beim Einsatz von FlĂŒssiggas-GerĂ€ten aller Art sind die entsprechenden Vorgaben des Arbeitskreises LPG einzuhalten (Vignette, PrĂŒfbericht und Checkliste Veranstaltungen). Können die erwĂ€hnten Dokumente nicht vorgewiesen werden, wird die Benutzung verboten. Im Bereiche von Koch- und GrillgerĂ€ten ist ein HandfeuerlöschgerĂ€t Kat. F und eine Löschdecke, 1.80 m x 1.20 m pro betriebenem GerĂ€t bereit zu stellen. Die Verwendung von Einwegbechern ist nicht gestattet. Auf sĂ€mtlichen GetrĂ€nkegebinden ist eine DepotgebĂŒhr von mindestens Fr. 2.00 zu erheben.
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